Fernandes Facility

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Fernandes Facility GmbH im Bereich Reinigung, Endreinigung, Spezialreinigung, Bodenlegerarbeiten sowie Hauswartung. Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte schriftlich, elektronisch oder mündlich annimmt und die Fernandes Facility GmbH diese bestätigt.

 

3. Leistungen und Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind.
Strom und Wasser müssen zur Verfügung gestellt werden. 
Bei Endreinigungen müssen die Räumlichkeiten vollständig geräumt sein.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Vorbereitung werden zusätzlich verrechnet.

Bei Schlüsselübergabe ist der Kunde für die korrekte Übergabe verantwortlich. Für Verlust wird nur bei grober Fahrlässigkeit der Fernandes Facility GmbH gehaftet.

 

4. Offerten und Preise

Offerten sind grundsätzlich unverbindlich.

Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart wurde.

Zusätzlicher Aufwand, der bei Offertstellung nicht ersichtlich war (z.B. starke Verschmutzung, Kalkablagerungen, erschwerter Zugang), wird zusätzlich verrechnet.

Verbrauchsmaterial kann zusätzlich verrechnet werden, sofern nicht anders vereinbart.

 

5. Zusatzleistungen und Risiken

Spezielle Verschmutzungen (z.B. starker Kalk, Fett, Bauverschmutzung) können zu Mehrkosten führen.

Stark verschmutzte Objekte können zu erhöhtem Zeitaufwand und Mehrkosten führen.

Wetterabhängige Arbeiten (z.B. Fensterreinigung) können bei ungeeigneten Bedingungen verschoben werden.

Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Schäden vor Arbeitsbeginn zu melden.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten folgende Mahngebühren:

·       1. Erinnerung: kostenlos

·       2. Erinnerung: CHF 15.–

·       3. Erinnerung: CHF 30.–

Nach der dritten Mahnung wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.

 

7. Termine und Annulationen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin können in Rechnung gestellt werden.

 

8. Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. 

Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

 

9. Abnahme und Nachbesserung (Endreinigung)

Bei Endreinigungen erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Kunden oder der Verwaltung.

Beanstandungen müssen unmittelbar bei der Abnahme gemeldet werden.
Die Fernandes Facility GmbH hat das Recht auf Nachbesserung.

Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 

10. Haftung

Die Fernandes Facility GmbH haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Für bestehende Schäden, Materialabnutzung oder empfindliche Oberflächen (z.B. Parkett, Naturstein, Silikonfugen, alte Beschichtungen) wird keine Haftung übernommen.

Bei Arbeiten mit Hochdruckreinigern oder intensiver Reinigung können bestehende Schwachstellen sichtbar werden. Auch hierfür wird keine Haftung übernommen.

Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

 

11. Datenschutz

Die Fernandes Facility GmbH verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung personenbezogener Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. 

Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

 

12. Änderungen der AGB

Die Fernandes Facility GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. 

Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Othmarsingen AG.

 

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

  

Fernandes Facility GmbH

Othmarsingen, Mai 2026

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